Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
gültig für die Freiberufliche Tätigkeit
von Markus May
– nachstehend als Trainer oder Dienstleister bezeichnet –
für die Dienstleistungsarten als Tennis-, Athletik-,Personal-Trainer und Ballschultraining für Kinder
§ 1 Vertragspartner
1.1 Der Vertragspartner des Trainers wird nachfolgend als Dienstleistungsnehmer bzw. Trainingsteilnehmer bezeichnet.
Dienstleistungsnehmer sind entweder Privatpersonen (bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter) oder die
berechtigten Personen von Vereinen, Firmen, Fitness Studios, Tennisschulen, Schulen und Sonstigen Einrichtungen.
1.2 Die zu trainierende Person wird nachfolgend als Trainingsteilnehmer bezeichnet.
Trainingsteilnehmer sind demnach Erwachsene und Minderjährige als Privatperson oder sie sind Mitglied, Schüler,
Angestellte usw. der Dienstleistungsnehmer unter Punkt 1.1
1.3 Der Dienstleistungsnehmer tritt in sämtliche Rechte und Pflichten im Rahmen dieser AGB und der gesetzlichen
Bestimmungen ein.
1.4 Bei Volljährigen kann der Dienstleistungsnehmer und der Trainingsteilnehmer ein und dieselbe Person sein.
1.5 Die mündliche oder schriftliche Anmeldung ist die einseitige Willenserklärung von Dienstleistungsnehmer bzw.
Trainingsteilnehmer und einer Buchung gleichzusetzen. Mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung dieser
Anmeldung (Buchung) durch den Trainer, kommt der Vertrag zustande.
§ 2 Leistungsgegenstand
2.1 Der Trainer verpflichtet sich, den Trainingsteilnehmer im Rahmen der individuell vereinbarten Trainingstätigkeit
auszubilden. Im Falle seiner unvermeidbaren Abwesenheit ist der Trainer berechtigt, einen entsprechenden Vertreter
als Trainer zu bestimmen und einzusetzen und damit die Dienstleistung auf diesen zu übertragen.
2.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Leistung nur durch den mündlich oder schriftlich angemeldeten
Trainingsteilnehmer persönlich in Anspruch genommen werden.
2.3 Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 Minuten. Bei 2-3 Ballschulgruppen (Kitas,Tennis usw.) versteht sich die Sunde je nach Gruppenanzahl als Einheit mit 20 oder 30 Minuten, inkl. Vor- und Nachbereitungstätigkeiten usw.
2.4 Art, Ort, Zeitpunkt und Umfang jeder Trainingseinheit werden mit dem Trainingsteilnehmer abgesprochen. Sofern dieser
eine minderjährige Person ist, entscheidet der Trainer je nach Alter und Sachverhalt, ob eine Absprache mit dem
gesetzlichen Vertreter notwendig ist. Trainingsinhalte und Trainingsziele während der einzelnen Trainingseinheiten
bestimmt ausschließlich der Trainer.
§ 3 Entgelt und Inkasso
3.1 Das Entgelt für das jeweilige Trainingsprogramm wird individuell bei der Anmeldung durch den Trainer ermittelt und
festgelegt, da es sich an Dienstleistungsart, Gesamtdauer, Gruppenstärke, Ort und Zeitpunkt des Trainings sowie der
individuellen Anforderung orientiert.
3.2 Das festgelegte Entgelt (Trainingsgebühr) versteht sich immer ohne Miete und sonstige Gebühren für Tennisplätze, Räumlichkeiten,
Einrichtungen, Geräte usw.
Diese sind vom Dienstleistungsnehmer oder Trainingsteilnehmer an den jeweiligen Vermieter / Eigentümer direkt zu
entrichten, kann aber auch in Ausnahmefällen mir gegeben werden und ich gebe diese 1:1 an den Vermieter / Eigentümer weiter.
3.3 Weitere Kosten, über das Entgelt für die Trainerstunde bzw. Trainingseinheit hinaus, wie z.B. Fahrtkosten, Unterkunft,
Verpflegung, persönliche Ausrüstung, Ärztliches Gutachten, Eintrittsgelder, Nebenkosten zu Veranstaltungen usw. ,
sind Trainings-, Kurs- Zusatzkosten und sind vom Dienstleistungsnehmer bzw. Trainingsteilnehmer
zusätzlich an die jeweiligen Stellen zu entrichten.
3.4 Für sogenannte Einzeltag-Buchungen wird das vereinbarte Trainingsentgelt mit Beendigung der Trainerstunde bzw.
Trainingseinheit fällig.
Bei Trainingsblöcken über mehrere Tage wird das vereinbarte Trainingsentgelt vor Beginn des Blocks ( 1.Training ) fällig.
Bei Kursen (z.B. Saison oder Ferien) über mehrere Tage wird das vereinbarte Trainingsentgelt vor Beginn fällig.
Ausnahmen über den Zahlungszeitpunkt entscheidet der Trainer, unter anderem auch wegen der Rechnungsstellung an
Vereine, Firmen, Fitness Studios, Tennisschulen, Schulen, Sonstige Einrichtungen.
3.5 Solange das Trainingsentgelt nicht in voller Höhe analog Punkt 3.4 entrichtet ist, besteht kein Anspruch auf Training.
§ 4 Aufsichtspflicht und Haftungsausschluss
4.1 Die Aufsichtspflicht des Trainers bezieht sich ausschließlich auf die direkte Dauer des Trainings ( Trainerstunde,
Trainingseinheit ). Der Trainer kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen.
Dies gilt ebenso bei vorzeitigen Abbruch des Trainings aufgrund besonderer Umstände (Verletzungen, wetterbedingter
Abbruch, Ausschluss vom Training usw.) . Vor Beginn und nach Beendigung der direkten Trainingsdauer, liegt die
Aufsichtspflicht für Minderjährige somit beim Dienstleistungsnehmer oder den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern.
Dies ist ebenso der Fall, wenn der Trainer zu Beginn des Trainings nicht anwesend ist bzw. das Training, aus welchen
Gründen auch immer, nicht durchführen kann.
4.2 Die Dienstleistungsnehmer, Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen die minderjährigen Trainingsteilnehmer darauf
hinweisen, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten.
4.3 Der Trainer übernimmt keine Aufsicht und Haftung, wenn der Trainingsteilnehmer den Trainingsbereich verlässt !
4.4 Die Haftung des Trainers für Schäden im Zusammenhang mit dem Training, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
4.5 Die Bestimmungen der Punkte 4.1. bis 4.4 gelten ebenso für die Teilnahme an Kursen (z.B. Saison oder Ferien). Die
Dienstleistungsnehmer, Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter müssen hierbei selbst verantworten, in wie weit sie den
Minderjährigen unbeaufsichtigte Freiheiten außerhalb der direkten Trainingsdauer (Trainerstunde, Trainingseinheit)
gewähren.
§ 5 Ausschluss vom Training
5.1 Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer (auch aus Gruppen) auszuschließen, wenn diese trotz
Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt insbesondere für
minderjährige Trainingsteilnehmer. Eltern bzw. die gesetzlichen Vertreter willigen in einem solchen Fall hiermit ein,
dass Minderjährige im Trainingsbereich bleiben müssen, bis die Trainerstunde oder Trainingseinheit zu Ende ist.
Vorzeitiges Verlassen des Trainingsbereiches bedeutet auch in diesen Fall den Ausschluss von Aufsicht und Haftung
für den Trainer.
5.2 Im Falle Ausschluss vom Training, besteht kein Erstattungsanspruch, weder für das Gesamt-Paket der gebuchten
Trainingseinheiten (Tag, Trainingsblock, Saison-oder Ferien-Kurs) noch für die einzelne Trainingsstunde.
§ 6 Ausgefallene Stunden
6.1 Nicht wahrgenommene Stunden eines Trainingsteilnehmers innerhalb einer Gruppe, werden vom Trainer nicht
nachgeholt, nicht erstattet und sind somit an den Trainer zu bezahlen. Eine Gruppe besteht aus zwei oder mehreren
Trainingsteilnehmern.
6.2 Sofern vereinbarte Trainingstermine von den Trainingsteilnehmern nicht eingehalten werden können, muss der Trainer
unverzüglich informiert werden. Das von Seiten der Trainingsteilnehmer oder des Dienstleistungsnehmers abgesagte
Training (auch bei Krankheit), entbindet den Dienstleistungsnehmer bzw. Trainingsteilnehmer nicht von der
Verpflichtung, das gesamte Entgelt (auch für das gebuchte Gesamtpaket) zu zahlen. Der Anspruch des Trainers auf das
Trainingsentgelt bleibt erhalten. Die Trainingsteilnehmer haben dann keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung.
Sollte vom Trainer eine Stunde abgesagt werden, haben die Trainingsteilnehmer Anspruch auf eine Ersatzstunde oder
der Dienstleistungsnehmer Anspruch auf Rückzahlung des Entgeltes, welches anteilig auf die abgesagte Stunde entfällt.
6.3 Einzeltraining ist spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, ansonsten ist die Stunde kostenpflichtig.
Rechtzeitig bis 24 Stunden vor dem Spieltermin abgesagte Einzelstunden, werden auf Wunsch und nach vorheriger
Absprache und Möglichkeit nachgeholt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die
Leistungsverpflichtung des Trainers, aber auch dessen Anspruch auf Entgelt für die ausgefallene Stunde.
6.4 Witterungsbedingt ausgefallene Stunden werden nachgeholt. Sofern dies nicht möglich ist, entfällt der gegenseitige
Anspruch auf Leistung und Entgelt für diese Stunden. Sofern keine zusätzlichen Kosten entstehen, kann der Trainer das
Training in Absprache mit den Trainingsteilnehmern in die Halle verlegen, bzw. andere Indoor-Räumlichkeiten für ein
eventuelles Theorie Training nutzen. Sofern dafür zusätzliche Kosten entstehen, müssen diese vom Trainer mit dem
Dienstleistungsnehmer abgesprochen werden. Diese Kosten sind dann vom Dienstleistungsnehmer bzw. den
Trainingsteilnehmern direkt an den Vermieter oder Eigentümer zu entrichten.
6.5 In vorheriger Absprache mit dem Trainer, kann die Trainingsteilnahme eines Einzelnen auf eine andere Person
übertragen werden. Dabei sind die Vorschriften dieser AGB in vollem Umfang gültig und anzuwenden.
§ 7 Mängelrügen und Gewährleistung
7.1 Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den Tag der
Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen.
7.2 Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist
gilt die Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen und Gewährleistungen sind dann ausgeschlossen.
§ 8 Anzeigepflicht / Persönliche Absicherung
8.1 Dienstleistungsnehmer und Trainingsteilnehmer haben dafür zu sorgen, dass für die Dauer des jeweiligen Trainings,
der Trainingsteilnehmer Kranken-, Haftpflicht- und Unfall-versichert ist sowie weder von dessen noch von ärztlicher
Seite aus gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Bedenken vorliegen oder bestehen.
Der Trainingsteilnehmer muss zu Beginn und während des Trainings völlig gesund sein und sich ebenso fühlen.
8.2 Der Trainingsteilnehmer hat während des Trainings auftretende Gesundheitsstörungen sowie physische oder
psychische Überbelastungen unverzüglich dem Trainer mitzuteilen.
8.3 Dienstleistungsnehmer und Trainingsteilnehmer haben selbst dafür zu sorgen, dass die Ausrüstung den Anforderungen
der jeweiligen Trainingsart entspricht (z.B. Indoor-, Outdoor Schuhwerk und Kleidung usw.)
§ 9 Akzeptanz der AGB
9.1 Die Dienstleistungsnehmer (bei minderjährigen Personen die gesetzlichen Vertreter) und Trainingsteilnehmer
akzeptieren bereits im Vorfeld, bedingt dadurch, dass eine der nachfolgenden Aktionen
– Kontaktaufnahme
– Mündliche Anmeldung zum gewählten Training
– Schriftliche Anmeldung zum gewählten Training
– Beginn des 1. Trainings
stattfindet,
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Markus May.
9.2 Die AGB von Markus May werden auf Wunsch von diesem ausgehändigt.
§10 Datenschutz und Öffentlichkeitsarbeit
10.1 Dienstleistungsnehmer und Trainingsteilnehmer geben mit der Akzeptanz dieser AGB automatisch ihr Einverständnis,
dass für Foto- und Video-Aufnahmen, auf denen sie im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb zu sehen sind:
1. Ihrerseits kein Anspruch auf Vergütung oder Gegenleistung durch den Trainer bzw. dessen Beauftragten besteht
2. Diese vom Trainer zeitlich und räumlich unbegrenzt in dessen Homepage im Internet, sowie in audiovisuellen
Medien und Printmedien kostenlos verwendet werden dürfen.
10.2 Empfehlungen seitens des Trainers hinsichtlich Kooperationspartnern sind völlig unverbindlich.
Somit ist und wird die Haftung für eventuelle Schäden, die von Kooperationspartner verursacht werden, für den Trainer
ausgeschlossen.
10.3 Die personenbezogenen Daten von Dienstleistungsnehmer und Trainingsteilnehmer werden vom Trainer gespeichert
und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes verwendet. Diese werden auf
schriftlichen Wunsch wieder gelöscht.
§11 Loyalität
11.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person,
die Produkte sowie die Dienstleistungen des anderen äußern und dessen Ruf oder Prestige schädigen.
§12 Schlussbestimmungen
12.1 Hinweise zum Datenschutz und zu anderen Verweisen und Links im Internet sind auf der Homepage des Trainers
unter der Rubrik ” Impressum” zu finden.
12.2 Sondervereinbarungen über den Rahmen dieser AGB hinaus haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich fixiert und von
beiden Vertragspartnern unterschrieben sind.
12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen
hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem
wirtschaftlichen Erfolg nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
12.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
AGB – Gültig ab / seit 1. Oktober 2012
Letzte Überarbeitung 1. Juli 2023